Private Krankenzusatzversicherung


Ambulante-, Stationäre- oder Zahnbehandlung?
Die private Krankenzusatzversicherung hilft!

Überlegen Sie sich zunächst, in welchen Bereichen Sie Ihren gesetzlichen Versicherungsschutz mit einer privaten Krankenzusatzversicherung ergänzen möchten. Bei ambulanten Behandlungen, stationären Behandlungen oder Zahnbehandlungen - oder in allen drei Fällen? Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung - gerne erstellen wir Ihnen Angebote für mehrere Alternativen.

Wichtige Lücken schließen

Der Gesetzgeber kann den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen jederzeit kürzen - damit werden Teile der Krankenversorgung gar nicht mehr oder nicht mehr vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Solchen Einschnitten kann man mit einer privaten Krankenzusatzversicherung begegnen.

Ob Sie sich zusätzlich absichern sollten, hängt von Ihrem persönlichen Bedarf ab. Versichert werden können die drei Bereiche ambulante Leistungen (z.B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Zahnersatz) und Leistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt.

Wichtig: Häufig können Leistungen aus der Zusatzversicherung nicht sofort nach Abschluss in Anspruch genommen werden. Sie müssen mit Wartezeiten von mehreren Monaten rechnen, bis beispielsweise die Kosten für eine teure Zahnarztbehandlung übernommen werden. Informieren Sie sich also rechtzeitig.

Top

Leistungsumfang der privaten Krankenzusatzversicherung

Die Mehrzahl der Deutschen (rund 90 Prozent) ist gesetzlich krankenversichert. Eine Krankenzusatzversicherung ist für diese Gruppe dann sinnvoll, wenn der bestehende Versicherungsschutz nicht (mehr) ausreichend ist.

Versicherungsgesellschaften bieten unterschiedliche Leistungen als Zusatzversicherung an, so zum Beispiel die Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung in der Klinik, Kostenerstattung für Sehhilfen, für Zahnersatz, Medikamente oder alternative Behandlungs- und Heilmethoden.

Informieren Sie sich umfassend, denn häufig variieren die Preise und Leistungen der einzelnen Anbieter stark.

Gesetzlich, privat oder Zusatz krankenversichert?

Prinzipiell ist gesetzlich krankenversichert, wer als Arbeitnehmer oder Angestellter monatlich weniger als 3975 Euro brutto verdient. Liegt das Einkommen in 3 aufeinanderfolgenden Jahren darüber, können Sie selbst entscheiden, ob Sie eine GKV oder eine PKV abschließen.

Wer nicht in die Private wechseln kann oder will, muss auf ein Plus an Leistungen jedoch nicht verzichten. Mit einer privaten Kranken-Zusatzversicherung können Sie Ihren Versicherungsschutz verbessern und an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Nutzen Sie unsere Übersicht, um die Leistungen von gesetzlicher Krankenversicherung, privater Krankenversicherung und Krankenzusatzversicherung zu vergleichen.

Top

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes Krankenhaus. Keine Privatkliniken Je nach Tarif. Meist Freie Auswahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen. Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer Je nach Tarif: Einbettzimmer oder Zweibettzimmer Freie Auswahl. Kurkliniken nur mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Meist Arzt eigener Wahl (Chefarzt)
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Keine Kosten für den gesetzlich Versicherten. Allerdings Erstattung gedeckelt Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif. Meist höhere Erstattung als in der GKV
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl Freie Arztwahl
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 1-1,5 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Ersetzt werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung. 80% für Einlagen und Bandagen. Festbeträge bei Brillenglasern. Kontaktlinsen nur bei medizinischer Notwendigkeit Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich.
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
Untersuchungen: U.a.: Früherkennung von Krebserkrankungen ab 20 bei Frauen und 45 bei Männern
Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang. Je nach Tarif unterschiedlich. Von Leistungsumfang wie in der GKV bis deutlich umfangreicher möglich. Meist aber höherer Leistungsumfang.
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung je nach Verfahren bis zu 300 Sitzungen je Behandlung sowohl durch Ärzte als auch psychologische Psychotherapeuten Je nach Tarif unterschiedlich. Je nach Tarif unterschiedlich. Leistungsumfang nicht immer besser als in der gesetzlichen Versicherung.
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker- leistungen Je nach Tarif. In der Regel umfangreicherer Schutz als in der GKV. Je nach Tarif. Meist umfangreicherer Schutz als in der GKV.
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% (aber nur für zugelassene Leistungen) Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. In den meisten Tarifen 100%. Je nach Tarif mehr Leistungen enthalten
Zahnersatz Mindestens 50%. Bei Nachweis von Vorsorge-
Untersuchungen 65%. Eingeschränkter Geltungsbereich.
Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif. 50 - 100% der Kosten. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Meist deutlich umfangreicherer Versicherungsumfang als in GKV.
Zahnarzthonorare 100% der Leistungen. Arzt kann bis zum 2-2,3 fachen GOÄ-Satz abrechnen. Je nach Tarif. Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung. 100% Kostendeckung meist nicht möglich. Teilweise Obergrenzen in den ersten Vertragsjahren. Je nach Tarif teilweise begrenzt. Ärzte können aber in der Regel mehr abrechnen als in der GKV.

Top

Wer sollte sich privat Zusatzversichern?

Grundsätzlich muss jeder selbst entscheiden, ob er mit seinem Krankenversicherungsschutz - auch in Zukunft! - noch richtig abgesichert ist. Eine Zusatz-Versicherung kann jeder abschließen, unabhängig davon, ob Sie angestellt oder selbstständig, Hausfrau, Arbeiter, pflicht- oder freiwillig versichert sind. Bereits geplante oder begonnene Behandlungen werden von der Kranken-Zusatzversicherung jedoch nicht finanziert.

Die Kosten der privaten Krankenzusatzversicherung

Wie bei der Privaten Vollversicherung variieren die Beiträge für Zusatz-Leistungen stark: Eine Rolle spielen neben der Wettbewerbssituation der Anbieter auch Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Antragstellers. Je jünger und gesünder Sie sind, desto günstiger fallen auch die Beiträge aus.

Wichtig: Beantworten Sie Fragen nach Ihrem Gesundheitszustand immer wahrheitsgemäß. Im schlimmsten Fall riskieren Sie sonst nämlich den Verlust des Versicherungsschutzes.

Übrigens: Krankheiten, die nach Abschluss einer Zusatzversicherung auftreten, kann der Versicherer nicht als Grund für eine Beitragserhöhung heranziehen.

Top

Ergänzungs- oder Modultarife?

Entscheiden Sie sich für einen sogenannten Ergänzungstarif, können Sie Leistungen aus verschiedenen Teilbereichen wählen (ambulante Leistungen, zahnärztliche Leistungen, Leistungen bei stationärem Klinikaufenthalt) und darüber hinaus noch Schwerpunkte setzen. Die Erstattungssätze der meisten Ergänzungstarife fallen jedoch eher gering aus. Modul-Tarife gelten dagegen immer nur für einen bestimmten Leistungsbereich, wobei Sie je nach Bedarf auch mehrere Bereiche versichern können. Modul-Tarife sind meist teurer, verfügen aber in der Regel über die besseren Leistungen.

Die Zahnzusatzversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen kommen in puncto Zahngesundheit nur noch für die Grundversorgung auf. Seit Januar 2005 leisten die Kassen für Zahnersatz so genannte befundbezogene Festzuschüsse. Deren Höhe orientiert sich am zahnärztlichen Befund und nicht mehr an der Behandlungsmethode. Die Kassen tragen also die Kosten für die Behandlung, die bei einem bestimmten Befund üblich ist. Extras wie Inlays, die Patienten den auffälligen Amalgamfüllungen aus kosmetischen Gründen oft vorziehen, müssen Versicherte selbst bezahlen - wenn sie keine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Das Angebot an Zahnzusatzversicherungen ist groß, die Tarife und Leistungen unterscheiden sich mitunter erheblich. Generell müssen Sie jedoch davon ausgehen, dass bereits begonnene oder geplante Behandlungen nicht von der Zusatzversicherung getragen werden.

Achten Sie auch darauf, ob Sie zusätzlich zur Zahnversorgung weitere Leistungen wie die Kostenerstattung für Sehhilfen absichern müssen. Manche Anbieter setzen dies voraus. Informieren Sie sich daher umfassend und lassen Sie sich von einem unserer Experten beraten.

Top

kostenloser Service

Unser kostenloser Service für Sie

Unsere Qualitätsversprechen

Datensicherheit

Füllen Sie einfach das Anfrageformular aus!

Top

Vergleich und Angebot zur Krankenzusatzversicherung

Vorname
Nachname
Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ)
E-Mail
Strasse & Nr.
 
PLZ und Ort
 
Telefon
Erreichbarkeit
Berufsgruppe
Ambulanter Zusatztarif
Stationärer Zusatztarif
Zahnzusatztarif
Krankentagegeld
Anmerkungen
Ich stimme Datenschutz und AGB zu
ein Service von versicherung.net

Top

PKzV - Private Krankenzusatzversicherung - Krankenzusatzverischerung
© 2007 - 2010 ESB Suchmaschinenoptimierung & Webdesign | Impressum